KMF finden Einsatz in vielfältigen Anwendungen:
- der Wärmedämmung
- Schalldämmung
- Brandschutz
Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und des Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien des Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung erfüllen.
Krankheiten:
Folgende Krankheiten können durch künstliche Mineralfasern auftreten:
- Juckreiz
- Allergien: durch die bei der Herstellung verwendeten Zuschlagstoffe
- Reizung der Augen und Atemwege:
- Augen, die Atemwege des Rachens und der Nasenschleimhaut können gereizt werden und es kann zu einer Beeinträchtigung der Lungenfunktion durch hohe Staubbelastung führen
- Krebspotential: lungengängige und entsprechend bioresistente Fasern können Krebs erzeugen
Der Umgang mit alten Mineralwolle-Dämmstoffen ist nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten möglich bzw. zulässig. Für diese Arbeiten mit alten Mineralwolle-Dammstoffen gilt die Technische Regel TRGS 521 „Demontage-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
Künstliche Mineralfasern, die bei der Demontage anfallen, sind in aller Regel als krebserzeugend eingestuft. Sie müssen als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden.